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Allgemeine Auftragsbedingungen (AAB) der Gymnastics-Escort

 

  1. Diskretion und Vertauensschutz
    • Schutz der Daten des Auftraggebers ist für Gymnastics-Escort oberste Nebenleistungspflicht bei der Auftragsabwicklung. Persönliche Daten werden ausschließlich an die gewünschte Escortpartnerin oder von Ihnen für die Auftragsabwicklung benannte Dritte weitergeleitet. Die Datenspeicherung erfolgt aus Gründen der Effektivität elektronisch. Gespeicherte Daten einschließlich erhaltener emails werden unverzüglich nach Auftragserledigung gelöscht. Kreditkartendaten werden zu keiner Zeit gespeichert.
    • Die Escort-Damen treten unter ihrem Künstlernamen auf. Sie erwarten, dass ihre Privatsphäre geschützt bleibt und geben ihre persönlichen Kontaktdaten nicht preis. Ebenso verhält sich Gymnastics-Escort.
    • Der Auftraggeber muß seine persönlichen Daten bei der Auftragsanbahnung nicht angeben, sondern kann sich ebenfalls eines Pseudonyms bedienen. Zur Überprüfung, ob es sich um einen ernstgemeinten Auftrag handelt kann aber Gymnastics-Escort persönliche Angaben zur Identifizierung anfordern. In jedem Falle ist die Angabe einer gültigen Telefonnummer erforderlich.

  2. Auftragsinhalt
    • Mit der Anfrage bei Gymnastics-Escort wird Auftrag zur Vermittlung eines Escort-Termins mit einer oder mehrerer der auf der Website von Gymnastics-Escort vorgestellten Escort-Damen erteilt. Kommt der Termin zustande, so wird(werden) Vertragspartnerin(nen) des Auftraggebers die Escort-Dame(n), mit denen alleine die Gestaltung des Escorttermins inhaltlich vereinbart wird.
    • Gymnastics-Escort führt die Vermittlungsleistung sorgfältig aus, haftet darüber hinaus aber nicht, insbesondere nicht bei Terminsausfall oder Störungen im vermittelten Vertragsverhältnis.

  3. Zahlung
    • Kommt der Termin zustande, so wird die Zahlung des Honorars in bar in einem unverschlossenen Umschlag erwartet. Das vereinbarte Honorar schließt die Vermittlungsprovision von Gymnastics-Escort ein. Die Escort-Dame(n) hat/haben insofern Geldempfangsvollmacht für Gymnastics-Escort.
    • Gymnastics-Escort kann abweichend hiervon Vorauskasse des Honorars oder eines Teils des Honorars oder der zu erwartenden Auslagen (Reisekosten) verlangen. Bei Buchungen von mehr als 24 Stunden wird eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Honorars, bei Flug- und anderen Reisekosten eine Vorauszahlung der zu erwartenden Kosten verlangt. Hierdurch wird Gymnastics-Escort nicht zum Leistungserbringer der vorausbezahlten Dienstleistungen, sondern handelt nur als Vermittler der Vertragsparteien.
    • Vorauskasse kann auf das Konto von Gymnastics-Escort geleistet werden, oder durch Zahlung per Kreditkarte. Eine Bestätigung der Buchung kann erst erfolgen, wenn die Gutschrift des Betrages unwiderruflich erfolgt ist.

  4. Rücktritt, Widerruf
    • Die Absage des gebuchten Termins ist jederzeit ohne Angabe von Gründen bis zu 24 Stunden vor dem Termin möglich. Erhaltene Honoraranzahlungen werden erstattet, Reisekosten und sonstige Auslagen dagegen nur, soweit diese Kosten selbst zurückerlangt werden können. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Flugtickets aber auch bei Bahntickets eine kurzfristige Erstattung ausgeschlossen sein kann oder nur gegen Zahlung einer Gebühr erfolgt. Dies hängt von den jeweiligen Bedingungen des Leistungserbringers ab.
    • Bei Absagen innerhalb von weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, wird die erhaltene Anzahlung, soweit sie nicht aufgrund nicht zu erstattender Kosten verfällt, als Guthaben für die nächste Buchung verrechnet.
    • Sollten die Escort-Partner bei dem Termin feststellen, dass sie die Durchführung des Termins nicht wünschen, so wird vom Auftraggeber die Erstattung der Anfahrtkosten der Escort-Dame(n) und die Zahlung eines angemessenen Tips erwartet.

Fassung: 30.04.2025